Scheinselbständigkeit prüfen - die DRV-Kriterien im Detail
Wenn du den eigenen Status oder einen Auftrag durchrechnen willst, oben ist der Rechner. Diese Seite erklärt, was die DRV im Statusfeststellungsverfahren prüft, welche acht Prüfkategorien daraus werden, und welcher Reformvorschlag (BAGSV) auf dem Tisch liegt.
§1 Was prüft die DRV?
Die Statusfeststellung stützt sich auf § 7 SGB IV und die dazu ergangene BSG-Rechtsprechung. § 7 Abs. 1 SGB IV nennt Weisungsgebundenheit und Eingliederung als ausdrückliche Indizien für eine abhängige Beschäftigung. Aus der BSG-Rechtsprechung kommen drei weitere Achsen: Unternehmerrisiko, freier Zeiteinsatz, eigene Betriebsmittel.
Kein Kriterium entscheidet alleine; die DRV wiegt das Gesamtbild.
| Kriterium | Worauf die DRV achtet |
|---|---|
| Weisungsgebundenheit | Wer bestimmt Inhalt, Zeit, Dauer, Art der Tätigkeit? Detaillierte Weisungen deuten auf Beschäftigung. |
| Eingliederung | Bist du Teil der Arbeitsorganisation - Teams, Meetings, Prozesse, Räume, Tools? |
| Unternehmerrisiko | Trägst du Risiko - Erfolgsabhängigkeit, Haftung, eigenes Kapital, keine Lohnfortzahlung? |
| Freier Zeiteinsatz | Kannst du Arbeitszeit und Pausen selbst bestimmen, oder gelten feste Schichten? |
| Eigene Betriebsmittel | Nutzt du eigene Hardware, Software, Räume, oder stellt der Auftraggeber alles? |
Wichtige BSG-Anker:
- Herrenberg-Urteil (BSG, 28.06.2022, B 12 R 3/20 R) - feststehende Eingliederung in einen Lehrkörper-Stundenplan begründet abhängige Beschäftigung, auch wenn der Vertrag „freie Mitarbeit" nennt. Das Urteil betont, dass die DRV das Gesamtbild der gelebten Praxis prüft, nicht den formalen Vertragstext.
- Pflegekräfte (BSG, 07.06.2019, B 12 R 6/18 R) - in stationären Einrichtungen integrierte Pflegefachkräfte sind in der Regel abhängig beschäftigt, da Eingliederung in Schichtpläne und Pflegestandards überwiegt.
Diese Linie zieht sich durch fast alle BSG-Status-Urteile: lebende Praxis schlägt Vertragsfiktion.
§2 Die acht Prüfkategorien des DRV-Selbstchecks
Im DRV-Selbstcheck verteilen sich die fünf Achsen auf acht Prüfkategorien mit insgesamt 34 Fragen. Je Antwort vergibt die DRV einen festen Punktewert; der Score ergibt sich additiv.
| Kategorie | Anzahl Fragen | Beobachtetes Punkt-Spektrum |
|---|---|---|
| Tätigkeit | 2 | -2 bis 0 |
| Arbeitszeit | 5 | -14 bis +5 |
| Arbeitsort | 2 | 0 bis +11 |
| Arbeitsausführung | 7 | -19 bis +7 |
| Zusammenarbeit | 5 | -14 bis 0 |
| Arbeitsmittel | 4 | -6 bis +10 |
| Kundengewinnung | 3 | -5 bis +6 |
| Vergütung | 6 | -8 bis +10 |
Die Vergütungs- und Arbeitsausführungs-Achsen ziehen am stärksten. Im Rechner zeigen wir die Top-3 negativen und Top-3 positiven Hebel pro Antwort.
§3 DRV vs BAGSV - Mangel-Modell vs Positivkriterien
Die DRV nutzt ein Mangel-Modell: jede Antwort, die auf Eingliederung deutet, kostet Punkte. Wer am Ende zu wenig „selbstständig genug" wirkt, gilt als abhängig beschäftigt. Das Modell ist effizient für die Verwaltung - aber blendet das Gesamtbild der unternehmerischen Praxis aus.
Das BAGSV-Positionspapier vom 08.10.2024 (24 Verbände inkl. VGSD, DBITS, AGD, BDÜ, DDIM) schlägt ein Positiv-Modell vor:
12 Positivkriterien für echte Selbstständigkeit, additiv. Anders als die DRV: BAGSV vergibt keine Punkte und keine Bewertungsbänder, sondern listet die zwölf Kriterien als gleichberechtigte positive Indizien. Zwei davon - Stundenhonorar (Vorsorgefähigkeit) und tatsächliche Altersvorsorge - sind im Papier ausdrücklich als die zwei höchstgewichteten Positivkriterien benannt. Die Kriterien 2 bis 9 sind „reine Positivkriterien": ihr Fehlen spricht nicht gegen Selbstständigkeit.
- Stundenhonorar deutlich höher als bei vergleichbarem Angestellten (Vorsorgefähigkeit) - Schwerpunkt-Kriterium
- Ausreichende Altersvorsorge besteht - Schwerpunkt-Kriterium; erfüllt über einen von vier alternativen Wegen: a) Pflichtversichert über die Tätigkeit (KSK, Handwerker, Lehrer, arbeitnehmerähnlich) b) Freiwillige einkommensbezogene Beiträge zur DRV (mind. § 165 SGB VI) c) Nebenberuflich tätig (GKV-bestätigt; Hauptberuf abhängig beschäftigt) d) Künftige Altersvorsorge-Pflicht (AVP) erfüllbar
- Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG)
- Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
- Mehrere Auftraggeber bzw. keine Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber
- Nachweis über Spezialwissen
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband
- Berufshaftpflicht- oder branchentypische Versicherung
- Werkvertragliche Regelung / erfolgsabhängige Bezahlung
- Beim Finanzamt als selbstständig tätig gemeldet
- Eidesstattliche Versicherung über die selbstständige Tätigkeit
- Eigenständige Krankenversicherung (PKV oder freiwillig GKV)
Beide Modelle haben Vor- und Nachteile - das DRV-Modell ist heute geltendes Recht und wird von der Sachbearbeitung im Statusfeststellungsverfahren angewandt; das BAGSV-Modell ist Reformvorschlag und richtet sich an den Gesetzgeber. Im Rechner siehst du beide Bewertungen parallel: oben die DRV-Punkte mit Tendenz-Urteil, unten BAGSV mit Erfüllt-Zähler (X von 12) und Schwerpunkt-Anzeige.
§4 Statusfeststellungsverfahren - Walkthrough
Das offizielle Verfahren über die DRV läuft so:
- Antrag stellen. Für den Antrag selbst dient Formular V0027 - Auftragnehmer oder Auftraggeber kann den Antrag stellen, oder beide gemeinsam. Das Formular C0031 ist die Anlage „Beschreibung des Auftragsverhältnisses zum Antrag" und beschreibt das konkrete Auftragsverhältnis. Das Verfahren ist gebührenfrei.
- Sachverhaltsklärung. Die DRV prüft das Auftragsverhältnis, fordert ggf. Zusatzunterlagen an (Vertrag, Stundennachweise, Beschreibung der Tätigkeit).
- Bescheid. Die DRV erlässt einen Bescheid: entweder „Selbstständigkeit" (kein Sozialversicherungsrechtsverhältnis) oder „abhängige Beschäftigung" (rückwirkend Beiträge fällig).
- Widerspruch. Innerhalb eines Monats nach Bescheid-Zugang kann Widerspruch eingelegt werden. Anschließend ist Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Bei abhängiger Beschäftigung werden Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Jahre rückwirkend nachgefordert (§ 25 SGB IV); bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen bis zu 30 Jahre. Das Risiko trägt primär der Auftraggeber, ist aber in vielen Konstellationen über die Vertragsklauseln teilweise auf den Auftragnehmer rückübertragen.
Der DRV-eigene Selbstcheck (das Tool, dessen Algorithmus dieser Rechner spiegelt) ist eine kostenlose Vorprüfung ohne rechtliche Bindung. Er liefert eine Tendenz in drei Zuständen (selbstständig, abhängig beschäftigt, unklar), aber nicht die Punkte hinter dem Urteil.
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