Brutto Netto Rechner 2026 - Nettogehalt mit Lohnsteuer, Soli, Kranken- und Rentenversicherung
Brutto-Netto-Rechner für Deutschland 2026. Lohnsteuer, Soli, Kranken- und Rentenversicherung. Mit Steuerklassen-Vergleich, im Browser, ohne Anmeldung.
Bei 60.000 € Bruttojahresgehalt bleiben in Steuerklasse I rund 33.200 € netto pro Jahr, also etwa 2.770 € pro Monat. Der Rest geht an Lohnsteuer sowie die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung; der Solidaritätszuschlag fällt in diesem Beispiel nicht an. Der Rechner unten arbeitet mit dem vereinfachten Grundtarif nach § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) und liefert einen Steuerklassen-Vergleich für die Brutto-Netto-Abschätzung. Für die exakte Lohnsteuer nach BMF-Programmablauf (inklusive Vorsorgepauschale) nutzen Sie am besten den BMF-Steuerrechner; die Abweichung liegt bei durchschnittlichen Profilen im niedrigen vierstelligen Eurobereich pro Jahr. Das Steuerjahr 2025 bleibt zur Archivberechnung wählbar.
Einkommen
Sozialversicherung
Steuerklassen-Diff
Gilt einzeln betrachtet. Die Partnerseite in V muss gegengerechnet werden, wenn Sie III/V gemeinsam veranlagen.
Aufschlüsselung
- Lohnsteuer
- 13.748 €
- Solidaritätszuschlag
- 0 €
- Kirchensteuer
- 0 €
- Steuern gesamt
- 13.748 €
- Rentenversicherung
- 5.580 €
- Arbeitslosenversicherung
- 780 €
- Krankenversicherung
- 5.250 €
- Pflegeversicherung
- 1.440 €
- Sozialabgaben gesamt
- 13.050 €
- Netto
- 33.202 €/Jahr
Hinweis
Orientierungswert, keine Steuerberatung. Für verbindliche Berechnungen nutzen Sie den offiziellen BMF-Lohnsteuerrechner oder Ihren Steuerberater. Lohnsteuer nach BMF-Programmablauf 2026. Steuerklassen I, III, IV werden präzise gerechnet, V und VI approximiert.
Wie viel bleibt von 4000 Euro brutto netto?
Von 4.000 € Monatsbrutto bleiben in Steuerklasse I (ledig, kein Kirchenmitglied, gesetzlich versichert, Bayern, keine Kinder) laut Widget rund 2.345 € netto übrig. Etwa 785 € gehen an Lohnsteuer nach dem vereinfachten Grundtarif, rund 870 € an Sozialabgaben. Die echte Lohnsteuer nach BMF-Programmablauf (inklusive Vorsorgepauschale) fällt niedriger aus, wodurch das tatsächliche Netto eher bei 2.500 bis 2.600 € pro Monat liegt. Höheres Brutto bringt prozentual weniger netto, Steuerklasse III lässt spürbar mehr übrig, Kirchenzugehörigkeit kostet bei diesem Einkommensprofil rund 1 bis 2 Prozent vom Netto (mit steigendem Einkommen bis rund 3 Prozent).
| Posten | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Lohnsteuer (vereinfachter Grundtarif) | ca. 785 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € (unter Jahres-Freigrenze, § 3 SolZG) |
| Rentenversicherung | 372 € |
| Arbeitslosenversicherung | 52 € |
| Krankenversicherung inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026 nach § 242a SGB V | 350 € |
| Pflegeversicherung (kinderlos, außerhalb Sachsen, § 55 SGB XI) | 96 € |
| Netto laut Widget | ca. 2.345 € |
Die Zahlen gelten für Angestellte in Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenkasse und Wohnsitz in Bayern. Zwischen den übrigen Bundesländern liegt die Abweichung unter 2 € pro Monat, solange keine Kirchensteuer anfällt. Sachsen weicht durch den abweichenden Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung nach oben ab (kinderlose Beschäftigte 2,9 % statt 2,4 %), im 4.000-€-Beispiel rund 20 € pro Monat mehr. Für die exakte Abrechnung nach BMF-Programmablauf verlinken wir auf den BMF-Steuerrechner.
Wie berechne ich meine Lohnsteuer?
Das Finanzamt rechnet in fünf Zonen: bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) bleibt die Lohnsteuer bei 0. Darüber steigt der Steuersatz progressiv, mit zwei quadratischen Rechenstufen bis 69.878 €, dann linear mit 42 % bis 277.825 €, darüber 45 %. Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge in der Monatstabelle schon eingerechnet sind.
- Bruttojahresgehalt ermitteln. Monatsbrutto × 12 plus Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
- Pauschalen abziehen. Werbungskosten-Pauschale 1.230 € und Sonderausgaben-Pauschale 36 €, für 2026 unverändert fortgeführt.
- Vorsorgepauschale abziehen. § 39b EStG zieht zusätzlich eine pauschalierte Vorsorge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das Widget oben rechnet diesen Posten nicht mit, der echte BMF-Programmablauf schon; daraus entsteht die Differenz zur amtlichen Lohnsteuer.
- Freibeträge anwenden. Einfacher Grundfreibetrag in Klasse I, II und IV; doppelter in III; keiner in V und VI. In Klasse II zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Zone einordnen. Den verbleibenden Betrag in die passende Zone der Einkommensteuertabelle setzen und die Jahressteuer berechnen.
- Durch 12 teilen. Die Jahressteuer ergibt den monatlichen Lohnsteuer-Abzug, den der Arbeitgeber direkt einbehält.
Der Rechner oben führt die Schritte 1, 2, 4, 5 und 6 mit den § 32a-Tarifwerten 2026 aus; die Vorsorgepauschale aus Schritt 3 bleibt der BMF-PAP-Berechnung vorbehalten. Das Steuerjahr 2025 bleibt zur Archivberechnung wählbar.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III und IV?
Steuerklasse III rechnet intern mit dem doppelten Grundfreibetrag. Wer III wählt, zahlt bei gleichem Brutto deutlich weniger monatliche Lohnsteuer als in IV oder I. Der Haken: der Ehepartner muss in V wechseln, wo kein Grundfreibetrag gilt. Die gemeinsame Jahressteuerschuld bleibt bei III/V die gleiche wie bei IV/IV - III/V verschiebt nur die monatliche Liquidität, eine Differenz bei der Veranlagung ist üblich, aber nicht automatisch Nachzahlung.
Bei 60.000 € Bruttojahresgehalt (Single-Verdiener-Sicht) zeigt das Widget eine Netto-Differenz zwischen III und IV von rund 5.670 € pro Jahr (Klasse IV rund 13.748 € Lohnsteuer, Klasse III rund 8.078 €, beide nach dem vereinfachten Grundtarif des Tools). Nach echtem BMF-Programmablauf liegt die Differenz etwas niedriger (amtliche Jahreslohnsteuertabelle: IV rund 9.514 €, III rund 4.918 €, Differenz rund 4.600 €); die Größenordnung und die Aussage der Tabelle bleiben gleich. Das Widget ist eine Einzelbetrachtung: Die Partnerseite in Klasse V muss gegengerechnet werden, wenn Sie III/V gemeinsam veranlagen.
Zwei Faustregeln zur Wahl:
- Deckt ein Partner den deutlich größeren Teil des gemeinsamen Bruttos, verbessert III/V die monatliche Liquidität. Eine Differenz bei der Jahresveranlagung ist üblich; sie kann positiv oder negativ ausfallen.
- Bei ungefähr gleicher Verteilung ist IV/IV oft ausgewogener. Das Faktorverfahren (IV mit Faktor) nach § 39f EStG steht seit dem Lohnsteuerabzug 2010 zur Verfügung und nimmt den Partnerausgleich bereits in der monatlichen Abrechnung vor.
Wie wirkt sich Kirchensteuer auf das Netto aus?
Kirchensteuer wird als Aufschlag auf die Lohnsteuer erhoben, nicht auf das Brutto. 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern. Bei 60.000 € Brutto und Steuerklasse I zeigt das Widget (auf Basis des vereinfachten Grundtarifs) rund 1.100 € pro Jahr in Bayern und rund 1.237 € in NRW und den übrigen Ländern; die amtliche BMF-PAP-Berechnung führt wegen der Vorsorgepauschale zu niedrigeren Werten (grob 760 € Bayern, 860 € NRW). Ein Austritt spart den Betrag; die Kirchensteuerpflicht endet üblicherweise mit Ende des Austrittsmonats, die Ersparnis greift ab dem Folgemonat anteilig.
- 8 % Kirchensteuer: Bayern, Baden-Württemberg.
- 9 % Kirchensteuer: alle übrigen 14 Bundesländer.
- Kappungsgrenze: Einige Länder deckeln die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen bei 2,75 bis 4 % des zu versteuernden Einkommens. Für die meisten Angestellten irrelevant.
Der Rechner setzt die Kirchensteuer standardmäßig aus. Wer Mitglied einer erhebenden Körperschaft ist, aktiviert die Eingabe manuell; der Effekt auf das Monatsnetto zeigt sich sofort im Ergebnis-Block.
Häufige Fragen
Was kostet privat krankenversichert sein?
Der Monatsbeitrag zur PKV hängt stark vom Eintrittsalter, Gesundheitsstatus, gewähltem Tarif und Selbstbehalt ab. Für Berufseinsteiger können viele Tarife im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich liegen, bei älteren Versicherten oder umfangreicheren Leistungen auch deutlich darüber. Der Arbeitgeberzuschuss greift doppelt gedeckelt: höchstens die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (GKV-Durchschnittssatz auf die Beitragsbemessungsgrenze) und höchstens die Hälfte Ihrer tatsächlich zu berücksichtigenden PKV-Prämie. Selbstständige tragen den vollen PKV-Beitrag in der Regel selbst; eine Ausnahme bilden KSK-versicherte Künstler und Publizisten, die einen Zuschuss zur privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten können. Der Rechner nimmt die reine PKV-Krankenversicherungsprämie als Eingabe und zieht den Arbeitgeber-Zuschuss bis zum gesetzlichen Höchstsatz ab; die private Pflegeversicherung (PPV) bleibt bis auf Weiteres außerhalb des Tools.
Gelten die Ergebnisse auch für Selbstständige?
Teilweise. Für Selbstständige wählen Sie im Rechner Beschäftigungstyp 'selbstständig'. Die Lohnsteuer-Zeile liest sich dann als Einkommensteuer-Schätzung. Arbeitslosen- und gesetzliche Rentenversicherung stehen im Tool standardmäßig auf 0; das passt für viele Freiberufler, aber nicht für alle selbstständigen Berufe. Wer renten- oder freiwillig arbeitslosenversichert ist, muss diese Beiträge separat mitdenken. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel ohne Arbeitgeberanteil voll verbeitragt; KSK-versicherte Künstler und Publizisten erhalten hier einen Zuschuss. Für die tatsächliche Steuervorauszahlung gilt das Ergebnis als Orientierung, nicht als verbindliche Berechnung. Bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich eine Prüfung durch eine Steuerberaterin.
Sie schreiben Rechnungen - wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus?
Bei 19 Prozent wird der Netto-Rechnungsbetrag mit 1,19 multipliziert, um den Brutto zu erhalten; bei 7 Prozent mit 1,07. Umgekehrt teilen Sie den Brutto-Betrag durch denselben Faktor, um das Netto und den reinen MwSt-Anteil zu sehen. Der Mehrwertsteuer-Rechner macht beide Richtungen live und listet die 7-vs-19-Prozent-Kategorien als Schnellreferenz auf. Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Als Selbstständiger ohne festes Gehalt - wie prüfe ich mein Scheinselbständigkeits-Risiko?
Wer nur einen Kunden hat, feste Arbeitszeiten einhält und keinen eigenen Marktauftritt führt, zeigt Risiko-Indizien, die bei der DRV-Statusprüfung in Richtung "abhängig beschäftigt" wirken. Die DRV entscheidet jedoch anhand des Gesamtbilds aus Vertrag und tatsächlicher Praxis. Nachzahlungen an die Sozialversicherung laufen nach § 25 SGB IV üblicherweise über vier Jahre rückwirkend; bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen bis zu 30 Jahre. Der Erwerbsstatus-Rechner prüft Ihr Profil nach den DRV-Kriterien und schlägt konkrete Vertragsklausel-Anpassungen vor, bevor ein Auditor den Vertrag liest.
Ausgangsgröße für die Einnahmenseite ist oft der Stundensatz - dieser Rechner zeigt, was davon nach allen Abzügen übrig bleibt.